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   BGH, 29.11.1956 - 4 StR 422/56   

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https://dejure.org/1956,5895
BGH, 29.11.1956 - 4 StR 422/56 (https://dejure.org/1956,5895)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1956 - 4 StR 422/56 (https://dejure.org/1956,5895)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1956 - 4 StR 422/56 (https://dejure.org/1956,5895)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 29.11.1956 - 4 StR 422/56
    Dieses Verfahren war zulässig (RGSt 35, 198; JW 1938, 1645 Nr. 6; BGHSt 1, 94, 96) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51].
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 29.11.1956 - 4 StR 422/56
    Dazu gehören nicht nur die bestimmenden Gründe, sondern vor allem auch die Persönlichkeit des Täters als solche, mithin auch einschlägige Vorstrafen, aus denen sich seine verbrecherische Tatkraft ergibt (vgl BGHSt 4, 8 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]).
  • RG, 14.03.1901 - 468/01

    Versuch der Kindesabtreibung mit untauglichen Mitteln, begangen von einer

    Auszug aus BGH, 29.11.1956 - 4 StR 422/56
    Gegen die Verurteilung wegen versuchter Abtreibung bestehen daher keine rechtlichen Bedenken (RGSt 34, 217; 68, 13btr. den sog. Versuch am untauglichen Gegenstand und mit untauglichen Mitteln).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.11.1956 - 4 StR 422/56
    Daß das Verfahren gegen sie nach § 154 StPO eingestellt worden war, steht dem nicht entgegen (vgl BGHSt 4, 130 f).
  • RG, 15.04.1902 - 1232/02

    Unter welcher Voraussetzung darf der Vorsitzende in der Hauptverhandlung den

    Auszug aus BGH, 29.11.1956 - 4 StR 422/56
    Dieses Verfahren war zulässig (RGSt 35, 198; JW 1938, 1645 Nr. 6; BGHSt 1, 94, 96) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51].
  • BGH, 10.12.1957 - 1 StR 490/57

    Rechtsmittel

    Das Landgericht durfte insbesondere bei der Frage, ob die Tat des Angeklagten noch als minder schwerer Fall angesehen werden konnte, neben den äußeren und inneren Tatumständen auch solche Tatsachen berücksichtigen, die, selbst wenn sie außerhalb des Tatgeschehens lagen, den Willen des Angeklagten beeinflußt haben und Schlüsse auf das Maß seiner Schuld zuließen (BGHSt 4, 8 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; BGH 1 StR 215/56 vom 6. November 1956; 4 StR 422/56 vom 29. November 1956).
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